SERBIEN: ANWEISUNGEN für die Erteilung der Bewegungserlaubnis für Arbeitnehmer

In Anschluss an unsere gestrige Nachricht berichten wir Sie über die Neuigkeiten zum Thema Einholung der Bewegungserlaubnisse für die Arbeitnehmer, die ihre Arbeit im Dreischichtensystem oder außerhalb der erlaubten Ausgangszeit durchführen. Das Wirtschaftsministerium hat am 19. März 2020 die Anweisung für Wirtschaftssubjekte bezüglich der Erteilung der Bewegungserlaubnisse für den Zeitraum von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr bekannt gegeben.

Der Antrag auf Erteilung einer Bewegungserlaubnis (nachstehend: Antrag) wird als Formular auf elektronischem Wege, über das Wirtschaftsministerium an die folgende E-Mail: vanrednostanje@privreda.gov.rs gesendet.

Das Wirtschaftsministerium wird alle eingehenden Anträge dem Innenministerium weiterleiten.

Falls die angeführte Erlaubnis für Personen, die 65 Jahre und älter sind, verlangt wird, muss der Antrag in einer separaten Tabelle mit ergänzender Begründung des Arbeitseinsatzes gestellt werden. Der Antragsteller, der einen Antrag für diese Personen stellt, übernimmt die volle Verantwortung für mögliche Folgen deren Beauftragung.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jedem auf der Liste für die Erlaubniserteilung befindlichen Arbeitnehmer einen Arbeitsauftrag für jeden einzelnen Ausgang im Zeitraum von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr zu erteilen.

Der einzelne Arbeitsauftrag wird täglich auf dem Memorandum der Gesellschaft mit der Unterschrift einer verantwortlichen Person erteilt und beinhaltet folgende Angaben: Vor- und Nachname, einheitliche Personennummer, Datum und Zeitraum (von – bis) des Arbeitseinsatzes, die Zeit der Notwendigkeit der Bewegung sowie die Gründe, die die Notwendigkeit der Bewegung rechtfertigen.

 Das Wirtschaftsministerium hat in dieser Anweisung besonders hervorgehoben, dass alle gesetzlichen (statutarischen) Vertreter und Unternehmer (bzw. Geschäftsleiter, denen eine Geschäftsleitung anvertraut wurde) für die Echtheit und Richtigkeit der erstellten und zur Verfügung gestellten Liste von Arbeitnehmern und Arbeitsaufträgen eine persönliche, materielle und strafrechtliche Verantwortung tragen.

Ferner wurde angeführt, dass die Angehörigen des Innenministeriums im Zeitraum von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr bei der Bewegungskontrolle entsprechend ihren Befugnissen eine Kontrolle und Legitimierung von Arbeitnehmern, die sich auf der o.g. Liste befinden, vornehmen werden. Personen, bei denen festgestellt wird, dass sie beim Wirtschaftssubjekt nicht tatsächlich angestellt sind, dass sie keine Arbeitsaufgabe erledigen und dass bei ihnen kein entsprechender Arbeitsauftrag vorliegt, werden vorschriftsgemäß sanktioniert.

Das TSG Team wird Sie kontinuierlich über die Neuigkeiten zu diesem und anderen relevanten Themen für die Dauer des Ausnahmezustandes in der Republik Serbien informieren, der zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus eingeführt wurde.

Für jede zusätzliche Frage stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Seit der Aufhebung des Ausnahmezustands in der Republik Serbien am 6. Mai 2020 ist diese Anweisung nicht mehr wirksam. Weitere Informationen dazu hier

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