SERBIEN: Aufhebung des Ausnahmezustandes
Nach mehr als 50 Tagen hat die Nationalversammlung der Republik Serbien beschlossen, den in Serbien wegen der COVID-19-Virus-Epidemie erklärten Ausnahmezustand ab Mireitag, den 6. Mai 2020, aufzuheben („Amtsblatt der RS“, Nr. 65/20).
Mit der Aufhebung des Ausnahmezustands endet auch die Gültigkeit bestimmter Vorschriften, deren Umsetzung durch die Dauer des Ausnahmezustands begrenzt war. Welche Vorschriften zu beachten sind und welche Konsequenzen die Aufhebung des Ausnahmezustands auf die Rechte und Pflichten der Bürger hat, aber auch welche Fristen zu laufen beginnen, können Sie in folgenden News in unserem News-Blog erfahren:
COVID-19 NEWS 01 | Home Office im Ausnahmezustand |
COVID-19 NEWS 03 | Wie funktioniert die Nachtschicht während der Ausgangssperre? |
COVID-19 NEWS 05 | Geltung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Dauer des Ausnahmezustands |
COVID-19 NEWS 07 | Anweisungen für die Erteilung der Bewegungserlaubnis für Arbeitnehmer |
COVID-19 NEWS 08 | Preisbegrenzung für Lebensmittel |
COVID-19 NEWS 09 | Ausnahmezustand – Tätigkeiten der Gerichte reduziert – Fristenstillstand |
COVID-19 NEWS 10 | Dürfen mehr als fünf Mitarbeiter zusammen in einem Raum arbeiten? |
COVID-19 NEWS 13 | Neue Bescheinigung für Arbeitnehmer, die während der Ausgangssperre arbeiten |
COVID-19 NEWS 14 | Gültigkeit der Arbeitserlaubnis für Ausländer während des Ausnahmezustandes |
COVID-19 NEWS 21 | Vergabe öffentlicher Aufträge während des Ausnahmezustandes |