Neues Zollgesetz in der Republik Serbien

Das Parlament der Republik Serbien hat ein neues Zollgesetz verabschiedet (“Amtsblatt der RS”, Nr. 95/2018), welches ab 17.06.2019 Anwendung findet.

Der neuen Gesetzesfassung liegt die Anpassung der nationalen Gesetzgebung an die Vorschriften der Europäischen Union zugrunde, insbesondere an das neue Zollgesetz der Europäischen Union, welches am 30.10.2013 in Kraft getreten ist und seit dem 01.05.2016 angewandt wird.

 Das neue Zollgesetz in Serbien hat Folgendes zum Ziel:

1.  Kompletter Übergang auf digitale Prozesse und ein elektronisches Umfeld;

2. Vereinfachung der Zollvorschriften und -verfahren und effizientere Zollvorgänge im Einklang mit den aktuellen Anforderungen;

3. Gewährleistung größerer Rechtssicherheit, Vorhersehbarkeit und Vereinheitlichung;

TSG RECHTSANWÄLTE

TSG