SERBIEN: Wann erhalten Arbeitnehmer eine 100%ige Entgeltfortzahlung?

Zum Schutz der Arbeitnehmer, die an COVID-19 erkrankt sind oder sich in  Quarantäne oder Selbst-Isolation aufgrund eines unmittelbaren Aussetzens eines  Infektionsrisikos bei der Durchführung ihrer Arbeitsaufgaben befinden, hat die Regierung der Republik Serbien allen Arbeitgebern empfohlen, diesen Arbeitnehmern eine 100%ige Entgeltfortzahlung für die Dauer der vorläufigen Arbeitsverhinderung sicherzustellen.

Besteht keine Kausalität zwischen der COVID-19-Erkrankung bzw. der Quarantäne oder Selbst-Isolation eines Arbeitnehmers und dem unmittelbaren Aussetzen des Infektionsrisikos bei der Durchführung der Arbeitsaufgaben, kann der Arbeitnehmer seinen Entgeltfortzahlungsanspruch nur in Höhe von 65 % und nicht 100 % geltend machen.

Auf welche Weise werden Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine 100%ige Entgeltfortzahlung sicherstellen?

Für die ersten 30 Tage der Freistellung von der Arbeit wegen der vorläufigen Arbeitsverhinderung ist das Arbeitsentgelt im Ganzen aus eigenen Mittel der Arbeitgeber auszuzahlen.

Ab dem 31. Tag der Freistellung von der Arbeit wegen der vorläufigen Arbeitsverhinderung können Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung sicherstellen, indem sie einen gesetzlich vorgeschriebenen Entgeltbetrag von 65% aus Mitteln der Sozialversicherung schöpfen und die Differenz von 35 % aus eigenen Mitteln erbringen.

Diese Empfehlung hat keinen bindenden Charakter. Deshalb können Arbeitgeber bei vorläufiger Arbeitsverhinderung von Arbeitnehmern nach eigenem Ermessen über die Höhe der Entgeltfortzahlung (mindestens 65 % gemäß dem Arbeitsgesetz) entscheiden.

Bei eventuellen Fragen bezüglich der Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer während der COVID-19-Pandemie können Sie hier weitere Informationen finden.

Für eine digitale Rechtsberatung bei Fragen zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in Serbien nutzen Sie unseren Helpdesk-Service: covid-19_info@tsg.rs

TSG