TSG – CEO Business Breakfast: Geschäftsführerhaftung in Serbien

Am 28. November 2025 veranstalteten TSG Anwälte in Zusammenarbeit mit der Schweizerisch-Serbischen Handelskammer, dem Slowenischen Business Club und der CANSEE Kanadisch-Serbischen Wirtschaftsvereinigung in der Handelskammer Serbiens ein CEO Business Breakfast zum Thema

„Geschäftsführerhaftung in Serbien – Leitlinien und Praxis”

Die TSG Partner Ljubica Tomić und Marijana Zejaković, Expertinnen für Corporate Governance, ausgebildet von der IFC, der Weltbank und der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Belgrad, teilten umfassende Erfahrungen und praktische Beispiele aus dem nationalen und internationalen Arbeitsrecht.

Die Veranstaltung bot wertvolle Einblicke und praxisorientierte Leitlinien zu den arbeitsrechtlichen Pflichten von Geschäftsführern, darunter:

  • Die Pflicht, innerhalb der Befugnisse zu handeln,
  • Die Sorgfaltspflicht bei geschäftlichen Entscheidungen (business judgement rule),
  • Verpflichtungen zur Offenlegung persönlicher Interessen und zur Vermeidung von Interessenkonflikten im Arbeitskontext,
  • Pflichten zur Wahrung der Vertraulichkeit und Einhaltung von Wettbewerbsverboten,
  • Gesetzliche Fristen und Zuständigkeiten für die Einleitung von Rechtsverfahren gegen Geschäftsführer in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Ein besonderer Schwerpunkt lag auf dem Ausgleich zwischen unternehmerischer Freiheit im Personalmanagement und den durch Eigentümer und Arbeitsrecht gesetzten Grenzen.

Die Veranstaltung endete mit einer interaktiven Diskussion beim Frühstück, bei der die Teilnehmer Meinungen austauschten und Fragen zu arbeitsrechtlichen Herausforderungen für Geschäftsführer im Alltag stellten.

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