E-Krankmeldesystem in Serbien: TSG-Artikel auf Forbes

Die TSG-Rechtsanwälte Vanja Nikolčić und Dimitrije Stepanović sind Autoren eines Fachartikels, der auf Forbes Serbien veröffentlicht wurde und die Einführung des elektronischen Krankmeldesystems (nachfolgend: eSick Leave) in Serbien sowie die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen ab dem 1. April 2026 erklärt.

Der Beitrag beleuchtet den rechtlichen und praktischen Rahmen der Digitalisierung von Krankmeldungsprozessen durch die Softwarelösung „e‑Sick Leave–Arbeitgeber“, die einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung des Datenaustauschs zwischen Ärzten, Arbeitgebern und zuständigen Behörden darstellt.

Der vollständige Artikel ist unter folgendem Link verfügbar.

Kontinuität der TSG-Artikel

TSG hat bereits mehrfach über die Einführung des eSick-Leaves-Systems in Serbien sowie dessen rechtliche Implikationen berichtet, insbesondere im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Krankmeldungen, Arbeitgeberpflichten und gesetzlichen Neuerungen ab dem 1. April 2026:

Mit der Einführung des Systems wird der verpflichtende elektronische Datenaustausch über Arbeitsunfähigkeit etabliert, wodurch papierbasierte Dokumentation vollständig ersetzt wird. Arbeitgeber können den Status von Krankmeldungen zentral und in Echtzeit verfolgen.

Seit dem 1. April 2026 wurden zusätzliche Funktionen implementiert: Arbeitgeber können Anträge auf Lohnersatz elektronisch einreichen, Abrechnungen empfangen sowie Verfahren im Zusammenhang mit Einwänden und Neubewertungen einleiten.

Der Zugang zum System erfolgt über das eUprava-Portal, über das auch die Registrierung und Verwaltung von Benutzerkonten abgewickelt wird.

Datenschutz und Verantwortung der Arbeitgeber

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verarbeitung personenbezogener Daten, da Gesundheitsdaten eine besonders schützenswerte Kategorie darstellen. Arbeitgeber haben ausschließlich Zugriff auf grundlegende Informationen zur Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer; Diagnosen und medizinische Unterlagen sind nicht zugänglich.

Gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften sind Arbeitgeber verpflichtet, Zugriffsrechte zu beschränken, interne Prozesse klar zu definieren sowie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen.

Digitalisierung und Ausblick

Die Digitalisierung der Krankmeldungsprozesse ist Teil einer umfassenderen Transformation des Gesundheitssystems mit dem Ziel, Effizienz und Transparenz zu erhöhen. Gleichzeitig entstehen zusätzliche Compliance-Anforderungen für Arbeitgeber.

Als nächster Schritt ist die weitere Entwicklung digitaler Gesundheitslösungen geplant, einschließlich der Einführung elektronischer Patientenakten.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter: office@tsg.rs

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