WETTBEWERBSREGISTER: Verbindliche Eintragserneuerung bis zum 01. Juli 2020

Das neue Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge, welches ab dem 01. Juli 2020 zur Anwendung kommt, beinhaltet bestimmte Neuregelungen, die sich auf das Wettbewerbsregister im Rahmen des serbischen Handelsregisters beziehen.

Juristische Personen und Unternehmer, die im Wettbewerbsregister eingetragen sind, sind verpflichtet, ihre Eintragung zu erneuern. Sie müssen sich bestätigen lassen, dass keine Ausschlussgründe für die Teilnahme an einem Vergabeverfahren bestehen.

Der entsprechende Antrag muss spätestens bis zum 01. Juli 2020 beim serbischen Handelsregister eingereicht werden. Anderenfalls wird der Bewerber von Amts wegen aus dem Register gelöscht. Dem Antrag sind verbindliche  Bescheinigungen der zuständigen Behörden (Gerichte, Polizei, Finanzamt) beizufügen, die dem Nachweis dienen sollen, dass keine strafrechtliche Verurteilung von Wirtschaftssubjekten und gesetzlichen Vertretern vorliegt und in den letzten fünf Jahren alle  fälligen Steuern/Abgaben/öffentliche Einkommen entrichtet wurden.

Für detaillierte Informationen und eine Beratung zum Wettbewerbsregister stehen Ihnen die TSG Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.

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