Zuteilung von Baugrundstücken in staatlichem Eigentum zu einem niedrigeren Preis als dem Marktwert
Newsletter 81
Die Regierung der Republik Serbien nahm die anregenden Änderungen der Verordnung an, nach welcher die Baugrundstücke in staatlichem Eigentum ohne Entgelt (oder zu einem niedrigeren Preis als dem Marktwert) veräußert oder an Investoren vermietet werden können (Verordnung über die Bedingungen, die Art und das Verfahren, nach welchen Baugrundstücke in staatlichem Eigentum veräußert oder zu einem niedrigeren Preis als dem Marktwert bzw. niedriger Miete oder ohne Entgelt vermietet werden können sowie über die Bedingungen, die Art und das Verfahren des Austausches von Immobilien, die im Amtsblatt der RS Nr. 88/2015 veröffentlicht und am 24.10.2015 in Kraft getreten sind, nachfolgend „Verordnung“).
Die Neuregelung besteht aus einer durch die Verordnung bestimmten Änderung der restriktiven Regelung, dass ein Baugrundstück ohne Entgelt (oder zu einem niedrigeren Preis als dem Marktwert) nur veräußert werden kann, wenn der Erwerber sich verpflichtet, auf dem erworbenen Baugrundstück ein Objekt auszubauen, dessen Fläche der maximalen Brutto- Baufläche des in den Projektunterlagen vorgesehenen Objekts entspricht.
In der Praxis wird durch diese Regelung die Veräußerung von Grundstücken in staatlichem Eigentum ohne Entgelt zum Ziele der Entwicklung von Industrieund Produktionsanlagen verhindert, da industrielle und produktionstechnische Objekte und Projekte die oben genannten Bedingungen der Natur nach nicht erfüllen.
Mit den neuen Änderungen der Verordnung wird die genannte Norm dahingehend korrigiert, dass die angeführte Einschränkung (Verbindlichkeit der maximalen Bruttofläche des Objekts aus den Projektunterlagen) nicht für den Ausbau von Produktionsanlagen gilt.
Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, die Tradition der Anziehung von Direktinvestitionen und Anreize durch die Grundstückzuteilung ohne Entgelt für Produktionstätigkeiten der Investoren, fortzusetzen.