Neu: Subventionen für Investitionen in Serbien
Newsletter 114
Die Republik Serbien setzt auch in diesem Jahr mit der Zuteilung von Fördermitteln für Direktinvestitionen fort. Am 19.01.2019 ist die Verordnung über die Bestimmung der Kriterien für die Zuteilung der Fördermittel zur Anziehung von Direktinvestitionen (nachstehend: Verordnung) in Kraft getreten. Die neue Verordnung enthält einige neue Regeln und geänderte Prozeduren im Vergleich zu der vorherigen Verordnung.
I. Minimale Voraussetzungen für Investitionen und die Höhe der Fördermittel
Die minimalen Voraussetzungen für Investitionen, denen Fördermittel zugeteilt werden, sind gleich geblieben. Diese Voraussetzungen sind anhand des Grades der Entwicklung einer lokalen Selbstverwaltung bestimmt und wurden nicht geändert:
- für devastierte Gebiete wird eine Investition von mindestens 100.000 EUR verlangt und die Schaffung von 10 neuen Arbeitsstellen vorgesehen; es können Fördermittel bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten in das Anlagevermögen oder bis zu 40 % der förderfähigen Kosten der Bruttogehälter innerhalb eines zweijährigen Zeitraums und maximal 7.000 EUR je Arbeitsstelle zugeteilt werden;
- für die vierte Entwicklungsgruppe wird eine Investition von mindestens 200.000 EUR verlangt und die Schaffung von 20 neuen Arbeitsstellen vorgesehen; es können Fördermittel bis zu 25 % der förderfähigen Investitionskosten in das Anlagevermögen oder bis zu 35 % der förderfähigen Kosten der Bruttogehälter innerhalb eines zweijährigen Zeitraums und maximal 6.000 EUR je Arbeitsstelle zugeteilt werden;
- für die dritte Entwicklungsgruppe wird eine Investition von mindestens 300.000 EUR verlangt und die Schaffung von 30 neuen Arbeitsstellen vorgesehen; es können Fördermittel bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten in das Anlagevermögen oder bis zu 30 % der förderfähigen Kosten der Bruttogehälter innerhalb eines zweijährigen Zeitraums und maximal 5.000 EUR je Arbeitsstelle zugeteilt werden;