Unter welchen Voraussetzungen können EU-Bürger Agrarland in Serbien kaufen?
Newsletter 99
Durch die Änderungen des Gesetzes über Agrarland wurde die Bestimmung , dass ein Eigentumserwerb an Agrarland für Staatsbürger der Europäischen Union, ausgeschlossen ist, aufgehoben. Ab 1. September 2017 haben EU-Bürger das Recht, entgeltlich oder unentgeltlich Eigentum an Agrarflächen bis zu max. 2ha zu erwerben.
Die Voraussetzungen für den Erwerb von Eigentumsrechten an Agrarland sind, dass der EU-Bürger:
- mindestens 10 Jahre einen ständigen Wohnsitz in einer örtlichen Selbstverwaltungseinheit hat, in der der Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen vermerkt ist;
- die genannten landwirtschaftlichen Flächen für mindestens 3 Jahre entgeltlich oder unentgeltlich bearbeitet;
- Betriebsinhaber eines eingetragenen aktiven landwirtschaftlichen Betriebs und Eigentümer landwirtschaftlicher Maschinen und Ausrüstungen für die Agrarproduktion ist.
Der Erwerb von Eigentumsrechten an Agrarland, das zu geschützten Naturgütern gehört, an Militärkomplexe angrenzt, oder sich im Radius von 10 km Entfernung von der Staatsgrenze der Republik Serbien befindet, ist ausgeschlossen.
Die angeführten Gesetzesänderungen sind nicht anwendbar auf Agrarflächen, die sich im Restitutionsverfahren befinden.