Haftung des Geschäftsführers für die von ihm verursachten Schäden gegenüber der  Gesellschaft *

*Diese Studie stellt einen Teil der Forschung zum Projekt dar, das vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und technologische Entwicklung unter dem Namen „Strategische und taktische Maßnahmen zur Überwindung der Wettbewerbsfähigkeitskrise im realen Sektor in der Republik Serbien“ finanziert wurde (Förderkennzeichen 179050, Zeitraum 2011-2014).

 Zusammenfassung

Gegenstand dieser Studie sind grundsätzliche Fragen, die im serbischen Recht und in der Geschäftspraxis im Zusammenhang mit der Haftung des Geschäftsführers für Schäden, die der Gesellschaft entstanden sind , gestellt werden. In diesem Sinne wurden die Regeln des Gesellschaftsrechts  analysiert, die  besondere Pflichten des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft beinhalten  –Sorgfaltspflichten bei der Ausübung der Tätigkeiten einerseits und Loyalitätspflichten gegenüber der Gesellschaft andererseits. Mit der Absicht, ein komplettes Bild über die Fragen zu bieten, die sich aus der Haftung des Geschäftsführers ergeben können, wurden die oben genannten Regeln sowohl unter dem Aspekt konkreter Regeln des Gesellschaftsrechts  als auch unter dem Aspekt allgemeiner Regelungen  und wesentlicher Grundsätze des Schuldrechts sowie anderer für diesen Bereich relevanten Rechte analysiert. 

Schlüsselwörter: Geschäftsführer, Haftung, Gesellschaft, Schaden, Schadensersatz, Pflicht, Sorgfalt

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Übersetzung: Ivana Radović

Ljubica Tomić

Rechtsanwältin | Managing Partner

TSG RECHTSANWÄLTE