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Registrierungspflicht der E-Mail-Adresse in Serbien

Newsletter 115

Unternehmen in Serbien sollten ihre geschäftliche Mail-Adresse bis spätestens 1. Oktober 2019 im Handelsregister der Republik Serbien registrieren.

Obwohl die Möglichkeit dieser Registrierung in früheren Verordnungen bereits vorgesehen war, sieht das Gesetz1 diese Verpflichtung jetzt für alle Unternehmen vor. Die Tatsache, dass Unternehmer nicht ausdrücklich als Rechtssubjekte angeführt sind, die dieser Verpflichtung unterliegen, bedeutet nicht deren Ausschluss, insbesondere mit Rücksicht, dass dafür keine rechtlichen oder technischen Gründe vorliegen.

Hintergrund dieser Verpflichtung ist, dass allen Unternehmen eine einfachere und schnellere Geschäftskorrespondenz sowie eine effizientere Kommunikation zwischen staatlichen Behörden und der Wirtschaft und Wirtschaftssubjekten untereinander ermöglicht werden soll. Dies ist ein weiterer Schritt zur Einstellung der „Papier-Geschäftspraktik“ und ein Schritt näher in Richtung E-Commerce. Es ist möglich, nur eine E-Mail-Adresse zu registrieren.

Das Gesetz schreibt keine Sanktionierung vor, sollte die Registrierung der Mail-Adresse nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist erfolgen. Mit dem Übergang auf E-Commerce und die elektronische Zustellung von Unterlagen, können Unternehmen, die ihre E-Mail-Adresse nicht registriert haben, nicht als mildernde Umstände anführen, dass sie infolge einer nichtregistrierten E-Mail-Adresse über eine Verpflichtung nicht informiert wurden. Dementsprechend müssen sie mit bestimmten Konsequenzen rechnen.

_____________________
1 Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Wirtschaftsunternehmen („Amtsblatt der Republik Serbien“, Nr. 44/2018)

Lesen Sie den vollständigen Artikel in der PDF Datei »
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