Zum Inhalt
Zum Inhalt
Tsg
  • Über uns
    • Werte
    • Referenzen
    • Tätigkeit
    • Soziale Verantwortung
    • Karriere
    • German Desk
    • Go International
  • Kompetenzen
  • Aktuelles
    • Praxis & Аktuelles
    • Newsletter
    • Veranstaltungen
    • Publikationen
    • COVID-19
  • Team
  • Kontakt
  • DE
TSG
  • Über uns
    • Werte
    • Referenzen
    • Tätigkeit
    • Soziale Verantwortung
    • Karriere
    • German Desk
    • Go International
  • Kompetenzen
  • Aktuelles
    • Praxis & Аktuelles
    • Newsletter
    • Veranstaltungen
    • Publikationen
    • COVID-19
  • Team
  • Kontakt

Menü

  • Home
  • Über uns
  • Kompetenzen
  • Referenzen
  • Team
  • Aktuelles
  • Kontakt
  • Seminar- & Eventgalerie
  • Referenzen

Finden Sie uns auf

Facebook

Instagram

Linkedin

Kontakt

TSG Rechtsanwälte Belgrad

Carice Milice 3,
11000 Belgrad, Serbien

Tel/Fax: +381 (0)11 3285 227,3285 208, 3285 153
office@tsg.rs

Zurück zu Newsletter

Montageeinsätze und Arbeitnehmerentsendung nach Serbien

TSG Merkblatt/Newsletter 151
Welche gesetzlichen Regelungen sind bei Arbeitseinsätzen und der Entsendung von Mitarbeitern aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Serbien zu berücksichtigen?

Ein kompakter Überblick über notwendige Genehmigungen und Verpflichtungen für Unternehmen aus dem DACH – Raum, deren Personal vorübergehend in Serbien tätig werden soll.

 

Was bedeutet die Entsendung von Fachkräften nach Serbien?

Unter einer Entsendung versteht man den temporären Einsatz einer im Ausland angestellten Person, beispielsweise aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, bei einem Auftraggeber in Serbien. Die zu erledigenden Aufgaben sind zeitlich begrenzt. Nach deren Abschluss kehrt die entsandte Person zu ihrem ursprünglichen Arbeitgeber im Heimatland zurück.

Welche Formen der Entsendung nach Serbien existieren?

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten der Entsendung in die Republik Serbien:

  1. Entsendung unter Beantragung einer Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung
  2. Entsendung ohne Beantragung einer solchen Genehmigung, gestützt auf gesetzliche Ausnahmen, zum Beispiel bei bestimmten Montageeinsätzen.

 Welche Rolle spielt die serbische Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung und wie lange gilt sie?

Diese kombinierte Genehmigung berechtigt sowohl zum Aufenthalt als auch zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in Serbien. Sie wird in der Regel für bis zu drei Jahre erteilt und kann um weitere drei Jahre verlängert werden.

Ist eine Genehmigung zwingend erforderlich für Montageeinsätze in Serbien?

Nicht grundsätzlich. Ausländische Fachkräfte können sich für Montageeinsätze in Serbien bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ohne Aufenthaltstitel aufhalten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt für spezialisierte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Reparatur oder Schulung von Maschinen oder technischer Ausrüstung, die auf Grundlage eines Kauf- oder Mietvertrags erbracht werden. Eine klare und präzise vertragliche Regelung ist dabei von besonderer Bedeutung.

Wie ist vorzugehen, wenn die Dauer des Einsatzes voraussichtlich unklar ist?

Ist nicht eindeutig absehbar, ob der geplante Einsatz die zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen überschreiten wird, wird empfohlen, frühzeitig eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Dies minimiert rechtliche Risiken und gewährleistet Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Welche arbeitsrechtlichen Voraussetzungen gelten für eine Entsendung nach Serbien?

Die entsandte Fachkraft muss bereits mindestens ein Jahr im Arbeitsverhältnis mit ihrem Arbeitgeber aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz stehen. Nur dann kann die Entsendung zur Durchführung von vertraglich vereinbarten Tätigkeiten, z. B. auf Basis eines Maschinenkauf- oder Mietvertrags rechtlich korrekt erfolgen.

Welche sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten bei Einsätzen in Serbien?

Für Arbeitnehmer, die aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz vorübergehend nach Serbien entsendet werden, gelten weiterhin die jeweiligen nationalen Sozialversicherungsvorschriften, sofern die Entsendung eine Dauer von 24 Monaten nicht überschreitet.

Die Grundlage dafür bilden bilaterale Abkommen zwischen Serbien und den genannten Staaten. Das Abkommen zwischen Deutschland und der damaligen SFRJ, das heute für Serbien Anwendung findet, trat am 1. September 1969 in Kraft. Zwischen Österreich und Serbien gilt ein entsprechendes Abkommen seit dem 1. Dezember 2012. Das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Serbien ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

Können auch Subunternehmer oder externe Fachkräfte entsendet werden?

In der Praxis beauftragen Firmen aus dem DACH-Raum häufig Subunternehmen mit der Ausführung von Arbeiten in Serbien. Fehlt jedoch ein direkter Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und dem entsendenden Unternehmen, kann keine reguläre Entsendung erfolgen.

In solchen Fällen bleibt nur die Möglichkeit, dass die betreffende Person entweder ein Einzelunternehmen gründet oder eine juristische Person in Serbien ins Leben ruft. So lässt sich die Grundlage für den legalen Aufenthalt und die Arbeitserlaubnis schaffen.

Lesen Sie den vollständigen Artikel in der PDF Datei »
« Newsletter 152 - Serbien: Neues Gesetz über das zentrale Register der wirtschaftlichen Eigentümer Newsletter 150 - Mindestlohn in Serbien - Änderungen ab Oktober 2025 und Pflichten der Arbeitgeber - »

Vanja Nikolčić

Rechtsanwältin

  • Haftungsausschluss
  • Datenschutzrichtlinien
  • Cookie-Richtlinien

© 2025 TSG. Alle Rechte vorbehalten. Powered by Digital2

TSG

  • Über uns
  • Kontakt
  • Kompetenzen
  • Team
  • Actualités