Änderungen des Arbeitsgesetzes
Newsletter 64
Das Parlament der Republik Serbien hat die schon seit Langem angekündigten Änderungen des Arbeitsgesetzes verabschiedet, die im Amtsblatt der Republik Serbien Nr. 75/2014 verkündet wurden und am 29.07.2014 in Kraft treten, außer Art. 54 der angegebenen Änderungen, der binnen 30 Tagen ab Inkrafttreten des Gesetzes angewendet wird und sich auf die Gehaltsberechnung und Gehaltserstattung bezieht, dessen Inhalt durch den zuständigen Minister innerhalb der angeführten Frist vorgeschrieben wird.
Entsprechend den angeführten Änderungen des Arbeitsgesetzes können die Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern einen Annex zum Arbeitsvertrag binnen 60 Tagen ab Inkrafttreten des Gesetzes bzw. bis zum 27.09.2014 abschließen. Andernfalls bleiben die Bestimmungen des Arbeitsvertrages, die nicht gesetzwidrig sind, in Kraft.
Gleichzeitig ist durch die Gesetzesänderungen vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, innerhalb der oben angeführten Frist seine Regelungen über die innere Organisation und Systematisierung an das Gesetz anzupassen.
Die gegenständliche Gesetzesänderung löst die in der Praxis bestehenden Unklarheiten und rechtliche Lücken, nimmt terminologische Präzisierungen einzelner arbeitsrechtlicher Begriffe vor, passt gesetzliche Lösungen an andere rechtliche Vorschriften, an Vorgaben der Europäischen Union und an die Konventionen der internationalen Arbeitsorganisation an, erleichtert die Beschäftigung der Arbeitnehmer, definiert die Kündigungsgründe detaillierter, vereinfacht die Kündigung des Arbeitsvertrages und legt die Befugnisse der Arbeitsinspektion fest.