Zum Inhalt
Zum Inhalt
Tsg
  • Über uns
    • Werte
    • Referenzen
    • Tätigkeit
    • Soziale Verantwortung
    • Karriere
    • German Desk
    • Go International
  • Kompetenzen
  • Aktuelles
    • Praxis & Аktuelles
    • Newsletter
    • Veranstaltungen
    • Publikationen
    • COVID-19
  • Team
  • Kontakt
  • DE
    • SR
    • EN
    • RU
TSG
  • Über uns
    • Werte
    • Referenzen
    • Tätigkeit
    • Soziale Verantwortung
    • Karriere
    • German Desk
    • Go International
  • Kompetenzen
  • Aktuelles
    • Praxis & Аktuelles
    • Newsletter
    • Veranstaltungen
    • Publikationen
    • COVID-19
  • Team
  • Kontakt

Menü

  • Home
  • Über uns
  • Kompetenzen
  • Referenzen
  • Team
  • Aktuelles
  • Kontakt
  • Seminar- & Eventgalerie
  • Referenzen

Finden Sie uns auf

Facebook

Instagram

Linkedin

Kontakt

TSG Rechtsanwälte Belgrad

Carice Milice 3,
11000 Belgrad, Serbien

Tel/Fax: +381 (0)11 3285 227,3285 208, 3285 153
office@tsg.rs

Zurück zu Newsletter

Bewertung der Konformität und das „Serbische Konformitätszeichen“

Newsletter 154

Die Bewertung der Konformität von Produkten stellt einen wesentlichen Prozess dar, der die standardisierte Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Produkten gewährleistet und somit die Interessen aller Marktteilnehmer schützt.

Der rechtliche Rahmen für die Bewertung der Konformität von Produkten in der Republik Serbien ist durch das Gesetz über technische Anforderungen für Produkte und die Bewertung der Konformität („Amtsblatt der RS“, Nr. 49/21) sowie durch die Verordnung über die Durchführung der Konformitätsbewertung und die Konformitätsbescheinigung („Amtsblatt der RS“, Nr. 127/21) geregelt. Diese Vorschriften sehen vor, dass die Konformitätsbewertung entweder verpflichtend oder freiwillig erfolgen kann.

Die verpflichtende Konformitätsbewertung findet Anwendung, wenn eine technische Vorschrift verlangt, dass ein Produkt mit den grundlegenden Anforderungen dieser Vorschrift übereinstimmen muss, einschließlich eines festgelegten Bewertungsverfahrens. Die freiwillige Konformitätsbewertung ist nicht durch eine technische Vorschrift vorgeschrieben und bezieht sich auf die Übereinstimmung eines Produkts mit den entsprechenden Normen, deren Anwendung freiwillig ist.

Technische Vorschriften definieren die spezifischen Anforderungen, die ein Produkt vor dem Inverkehrbringen erfüllen muss. Sie legen auch die Art der Konformitätsbescheinigung sowie das anzuwendende Bewertungsmodul fest.

Gemäß den technischen Vorschriften kann der Antrag auf Durchführung der Konformitätsbewertung von einem Hersteller, seinem bevollmächtigten Vertreter, einem Importeur oder einer anderen Person gestellt werden, abhängig von der jeweiligen Vorschrift, sofern die Bewertung durch eine benannte Konformitätsbewertungsstelle erfolgt.

Wenn ein Produkt bereits über eine ausländische Konformitätsbescheinigung verfügt, kann die benannte Stelle eine serbische Konformitätsbescheinigung ausstellen, ohne das Bewertungsverfahren erneut durchzuführen. Das Bewertungsverfahren wird nicht durchgeführt, sofern die benannte Stelle und die ausstellende ausländische Stelle Vertragspartner internationaler Abkommen oder Mitglieder eines internationalen Konformitätsbewertungssystems sind.

Nach Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens wird eine entsprechende Konformitätsbescheinigung ausgestellt, die die Übereinstimmung des Produkts mit den Anforderungen der technischen Vorschrift bestätigt. Diese Bescheinigung kann als

  • Konformitätserklärung
  • Zertifikat
  • Prüfbericht
  • sonstiges Dokument, das die Konformität des Produkts bestätigt, anerkannt werden.

Die Art der Konformitätsbescheinigung hängt vom jeweiligen Produkt oder der Produktgruppe ab. So wird beispielsweise für medizinische Produkte ein Zertifikat ausgestellt, während für Aufzüge eine Konformitätserklärung vorgesehen ist.

Lesen Sie den vollständigen Artikel in der PDF Datei »
Newsletter 153 - TSG Rechtsratgeber für Arbeitgeber: Personalüberhang - Rechte, Pflichten und Verfahren »

Maja Glogovac

Diplom-Juristin

  • Haftungsausschluss
  • Datenschutzrichtlinien
  • Cookie-Richtlinien

© 2025 TSG. Alle Rechte vorbehalten. Powered by Digital2

TSG

  • Über uns
  • Kontakt
  • Kompetenzen
  • Team
  • Actualités