E-Trustmark in der Republik Serbien
Newsletter 158
Gemäß dem Handelsgesetz der Republik Serbien haben Händler die Möglichkeit, Vertrauenssiegel anzubringen. Diese Vertrauenssiegel garantieren den Verbrauchern, dass beim Kauf die Vorschriften eingehalten werden und die Sicherheit gewährleistet ist. Für Online-Händler gibt es ein spezielles „E-Trustmark”-Siegel.
„E-Trustmark” ist ein Zeichen des Vertrauens im E-Commerce. Dieses Zeichen wird auf der Website des Händlers angezeigt, um zu bestätigen, dass alle erforderlichen Kriterien und Verfahren gemäß dem Geschäftskontrollverfahren eingehalten werden. Dieses Zeichen ermöglicht es Händlern, die Transparenz ihrer Online-Shops zu fördern und ihre Einhaltung der Verbraucherrechte zu bekräftigen, wodurch das Vertrauen der Nutzer in den E-Commerce gestärkt wird.
Die EU-Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) regelt die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste in der Europäischen Union. Eines der Schlüsselelemente dieser Verordnung ist das EU-Vertrauenszeichen, ein Zeichen, mit dem qualifizierte Händler anzeigen, dass sie vertrauenswürdige Dienste anbieten.
Innerhalb der Europäischen Union wurde das IPA-2012-Projekt „Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs” durchgeführt, das von der Europäischen Union finanziert wurde. Ziel des Projekts war es, das E-Trustmark-Zeichen in der Geschäftswelt der Republik Serbien einzuführen und damit zur Verbesserung der Qualität elektronisch erbrachter Dienstleistungen beizutragen. Auf diese Weise wurde das E-Trustmark-Zeichen mit den europäischen Vertrauenssiegeln harmonisiert (E-commerce E-Trustmark und EMOTA European Trustmark).
Dieses Projekt hat das Online-Geschäft der Republik Serbien verbessert und die Digitalisierung und Modernisierung von Geschäftsprozessen gefördert.
In der Republik Serbien sind die autorisierten Stellen für die Ausstellung des E-Trustmark-Zeichens und für die Überwachung der Geschäftstätigkeiten und der Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Der Prozess zur Erlangung des E-Trustmark-Zeichens beginnt mit einem Antrag bei einer autorisierten Stelle, die dann das Geschäft des Händlers überprüft und den Geschäftsbewertungsprozess durchführt.
Im Rahmen des Kontrollverfahrens prüft die zuständige Stelle verschiedene Geschäftsbereiche, darunter: Identität des Händlers, Produkt-/Dienstleistungsinformationen, Kauf- und Bestellphasen, Garantien, Compliance, Mangelrügen, Datenschutzrichtlinien und Datenschutzthemen.
Das E-Trustmark-Zeichen ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig, d. h. es wird für ein Jahr ausgestellt. Während dieser Zeit führt die autorisierte Stelle spezielle Kontrollen durch und informiert den Händler bzw. den Inhaber des E-Trustmark-Zeichens über die Ergebnisse.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken zum Verfahren zur Erlangung des E-Trustmark-Zeichens haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an office@tsg.rs.
