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NEU in der serbischen Gesetzgebung – Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer –

Newsletter 106
GESETZ ÜBER DAS ZENTRALREGISTER DER WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMER

Nach Empfehlungen des Komitees Moneyval des Europarates hat die Republik Serbien in einem Eilverfahren das Gesetz über das Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer entsprechend der Richtlinie EU 2015/849 erlassen. Dieses Gesetz trat am 08. Juni 2018 in Kraft.

Der primäre Zweck dieses Gesetzes ist eine erleichterte Vornahme von Handlungen und Maßnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Das Gesetz führt die Pflicht für juristische Personen und andere registrierte Subjekte in der Republik Serbien („nachstehend: registrierte Subjekte) ein, wirtschaftliche Eigentümer zu bestimmen und entsprechende Unterlagen sicherzustellen. Nach der Errichtung des Zentralregisters des wirtschaftlichen Eigentums innerhalb des Handelsregisters der Republik Serbien werden berechtigte / verantwortliche Personen der registrierten Subjekte verpflichtet sein, bestimmte Angaben und Dokumente im Zentralregister einzutragen.

I. Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers

Wer gilt als wirtschaftlicher Eigentümer?

  1. eine natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar Anteile, Aktien, Stimmrechte oder andere Rechte von 25% oder mehr hält, aufgrund welcher sie sich an der Verwaltung bzw. am Kapital des registrierten Subjektes mit 25% oder mehr Anteilen beteiligt;
  2. eine natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf die Führung von Geschäftstätigkeiten und die Beschlussfassung hat;
  3. eine natürliche Person, die dem registrierten Subjekt Geldmittel mittelbar sichergestellt hat oder sicherstellt und aus diesem Grund die Beschlussfassung der Verwaltungsorgane des registrierten Subjektes bei Entscheidungen über die Finanzierung und Geschäftsführung beträchtlich beeinflusst; 
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